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OLG Stuttgart, 15.02.1995 - 4 U 216/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 11 BadWürttPresseG (LPG BadWürtt)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 27.10.1994 - 5 O 2477/94
- OLG Stuttgart, 15.02.1995 - 4 U 216/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 599
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.1995 - 4 U 216/94
Im Mephistofall (NJW 71, 1645) verneint das Bundesverfassungsgericht die Fortwirkung des Persönlichkeitsrechts nach dem Tode. - BGH, 13.03.1986 - IX ZR 65/85
Voraussetzungen des Annahmeverzugs nach Kündigung des Dienstverhältnisses des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.1995 - 4 U 216/94
Da § 11 Landespressegesetz den Betroffenen ein Recht auf Gegendarstellung unabhängig von der Feststellung der objektiven Wahrheitswidrigkeit des Presseberichts gewährt, sind die individuellen Rechtsgüter auf postmortalen Schutz des Persönlichkeitsrechts durch die Möglichkeit der Geltendmachung von Unterlassungs- bzw. Widerrufsansprüchen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit gewahrt (vgl. hierzu auch AfP 86 S. 126 zur Verfassungsgemäßheit des Gegendarstellungsanspruchs nach dem bayerischen Landespressegesetz).
- KG, 26.01.2007 - 9 U 251/06
Kein postmortaler Gegendarstellungsanspruch
Daran ändert nichts, dass im Streitfall - anders als in den Fallgestaltungen der vom Landgericht zitierten Entscheidungen (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 599; Hans OLG Hamburg AfP 1994, 322) - die zwischenzeitlich verstorbene Antragstellerin noch selbst zu ihren Lebzeiten die einstweilige Verfügung auf Veröffentlichung der Gegendarstellung erwirkte und diese der Antragsgegnerin zustellen ließ. - LG Hamburg, 30.10.2001 - 324 O 623/01
Anspruch der Rechtsnachfolgerin einer betroffenen Person gegen Verleger einer …
Für den Fall, daß von der Erstmitteilung eine verstorbene natürliche Person betroffen ist, ist dies von der Rechtsprechung anerkannt (…Hans. OLG Hamburg, Urt. v. 23.06.1994, AfP 1994, S. 322; OLG Stuttgart, Urt. v. 15.02.1995, NJW-RR 1996, S. 599).